Der Energieausweis soll Mietern und Hauskäufern einen Hinweis auf den energetischen Zustand einer Immobilie geben.

Bis 5 Wohneinheiten muß der sog. Bedarfsausweis erstellt werden. D.h. ähnlich einer Wärmebedarfsberechung werden die Außenflächen und deren Wärmeverlust berechnet. Die aufwändigere und damit kostenintensivere Variante des Energieausweises.


Ab 5 Wohneinheiten kann man auch den sog. Verbrauchsausweis ausstellen lassen, der nach den tatsächlichen Energieverbräuchen ermittelt wird. Dieser Ausweis ist in der Regel, sofern die Verbräuche der letztne 3 Jahre vorliegen, verhältnismäßig schnell berechnet

!!!  Achtung bis zum 01.10.08 gilt eine Übergangsfrist:  Verbrauchsausweis für alle Wohngebäude möglich  !!!